5.-12. Februar 2023

Informationen


INFORMATION 

DAILY NEWS: Während der Turnierwoche versorgen wir die Zuschauer:innen mit den neuesten Infos rund um das Turnier. Das „Inside Out“ erscheint in diesem Jahr erneut als Online-Version: QR-Code einfügen: www.ladieslinz.at.

FUNDSACHEN: Fundsachen können Sie am Info-Point im Eingangsbereich abgeben.

BANKOMAT: Der nächste Bankomat befindet sich ca. 100 m entfernt in der Goethestrasse 80, 4020 Linz.

ROLLSTUHLPLÄTZE: Befinden sich vor der Westtribüne.

SANITÄTSDIENST: Den Sanitätsdienst finden Sie auf der Ostseite der Halle.

TOILETTEN: Befinden sich auf der Ostseite der Halle. Dort befinden sich auch die Toiletten für Rollstuhlfahrer.

BEHINDERTEN-PARKPLÄTZE: In der Tiefgarage befinden sich sechs Stellplätze (ebenerdiger Zugang in die Halle – bitte am ausgeschilderten Eingang klingeln) und am Parkplatz im Freien weitere fünf (Zugang über den Haupteingang West). 

TAXISTAND: Der nächste Taxistand befindet sich vor dem Marriott-Hotel (Westseite der Halle, nähe Haupteingang).

PLATZORDNER:INNEN: Wir bitten Sie, den Anweisungen der Platzordner:innen Folge zu leisten. Die Zuschauer:innen werden gebeten, die Plätze möglichst vor Beginn bzw. nach Beendigung eines Satzes oder bei Seitenwechsel der Spielerinnen einzunehmen oder zu verlassen.

SAUBERKEIT: Wir bitten Sie im Interesse der Sauberhaltung der Turnieranlage, Papier-, Trinkbecher u. ä. in die aufgestellten Papierkörbe oder Mülltonnen zu werfen.

SICHERHEIT: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitnahme von Taschen, Koffern und Rucksäcken auf die Turnieranlage verboten ist. Taschen, die kleiner sind als ein DIN A4-Blatt (30x21x21cm), sind vom Verbot ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass es am Eingang zu einer Wartezeit wegen Taschenkontrollen kommen kann. Wir danken für Ihr Verständnis.

SPIELPLAN: Der Spielplan für den nächsten Tag steht in der Regel ab 21 Uhr am Vortag fest und ist online abrufbar. Es kann grundsätzlich zu kurzfristigen Änderungen der Ansetzungen kommen.

WIEDEREINLASS: Sollten Sie im Lauf des Tages das Design Center verlassen und wollen später wiederkommen, denken Sie bitte daran, Ihr Ticket dabei zu haben.

SPIELAUSFALL: Bei Spielausfällen oder Verlust des Tickets stellt die MatchMaker Event GmbH keine Ersatzleistungen. Ebenso übernimmt die MatchMaker Event GmbH keine Haftung bei Körper- und Sachschäden.


VERBOTE 

  • Glasflaschen (z. B. Weinflaschen, Schnapsflaschen,Trinkgläser)
  • Waffen jeglicher Art
  • Drogen
  • Tiere jeglicher Art
    (Ausgenommen Ausgebildete Begleittiere mit entsprechendem Ausweis und
    Markierung)
  • Bengalisches Feuer und andere Feuerwerkskörper
  • Megaphone und Vuvuzelas
  • Lärmende Gegenstände wie Drucklufttröten, Rasseln, Trommeln
  • Digitale Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven (Ausnahme: Personen mit dementsprechender Akkreditierung)
  • Laserpointer
  • Koffer, Taschen, Rucksäcke und undurchsichtige Turnbeutel wenn größer wie DIN A4
  • Flüssigkeiten wie volle Tetra-Packs (ausgenommen bis 0,5l), volle Trinkflaschen
    (ausgenommen PET bis 0,5l), Kanister, Dosen
  • Sperrige Gegenstände (z.B. Stockschirme, Gehstöcke wenn nicht medizinisch
    notwendig, sehr große Banner, Tennisschläger)
  • Selfiesticks
  • Videogeräte
  • Gassprühdosen
  • Fahnen größer als A2
  • Fortbewegungsmittel wie Roller, Skateboards

Bei anderen Gegenständen kann auch im Einzelfall ein Verbot ausgesprochen werden. (z.B.
Sehr große Nieten auf Kleidung o.ä.) Hierbei ist immer mit Augenmaß zu beurteilen.

Erlaubt sind:

  • PET Flaschen bis 0,5l und Tetra-Pack bis 0,5l
  • Bauch-, Gürteltasche, Brustbeutel, Handtaschen, Rücksäcke in den Maßen eines
    DIN A4-Flyers
  • Flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis 100 ml (bis maximal 2 Stückpro
    Person) in geeigneten Plastikgefäßen
  • Mobiltelefone auch mit Aufnahmefunktion
  • Notwendige Medikamente (auch Spritzen) mit entsprechendem Nachweis
  • Kleine Schirme (so genannte „Knirpse“)

 

  • Bei Nichtbeachtung dieser Verbote kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
    Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung
    und in Besitz zu nehmen. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.